Kurenberatung
Müttergenesungskuren und Mutter-/Vater-Kind-Kuren
Sie fühlen sich erschöpft und krank? Und von den Ansprüchen des Alltags zunehmend überfordert?
Sie sind sich nicht sicher, ob und welche Kurmaßnahme für Sie richtig ist?
Mit diesem Problem sind Sie nicht allein. Immer mehr Frauen und Männer leiden an Erschöpfungszuständen und Krankheiten, aber auch Kinder sind heute zunehmend gesundheitsgefährdet, bedingt durch besondere Lebens- und Familiensituationen oder negative Umwelteinflüsse.
Wenn alles zu viel wird, kann eine Auszeit helfen.
Wir:
- informieren über den Kurablauf und die Unterbringung
- klären, welche Kurmaßnahme in Frage kommt
- bereiten den Kurantrag mit Ihnen ausführlich vor
- unterstützen Sie gegenüber den Kostenträgern
Familienerholungsmaßnahmen
Das Land Niedersachsen bezuschusst Maßnahmen der Familienerholung.
Wie und wo kann der Zuschuss beantragt werden?
Das gesamte Antragsverfahren für interessierte Familien wird von uns als Mitglied der eaf (Evangelischen Arbeitsgemeinschaft Familie in Niedersachsen) durchgeführt.
Was wird gefördert?
Urlaubsaufenthalte von 7 bis 14 Übernachtungen in Niedersachsen.
Wer bekommt Zuschüsse?
Eltern mit mind. 2 Kindern
Alleinerziehende mit mind. 1 Kind
Familien mit mind. 1 behinderten Kind
deren Einkommen die Grenze nach § 85 SGB XII nicht überschreitet.
Wie hoch sind die Zuschüsse?
Je Übernachtung erhalten
jedes Elternteil, Lebenspartner/in € 10,--
jedes Kind € 15,--
Alleinerziehende € 15,--
für ein behindertes Familienmitglied zusätzlich € 10,--
Wo können die Maßnahmen durchgeführt werden?
Jugendherberge, Bauernhof, Campingplatz, Ferienwohnung, die beim Verkehrsverein oder der Kurverwaltung angemeldet sind.